Probleme besprechen – Lösungen finden

Schwerpunkte meiner Tätigkeit

Bundesweit berate und vertrete ich als Fachanwältin für Versicherungsrecht Mandanten speziell in Fragen des Personenversicherungsrechts (u.a. Recht der Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), Unfallversicherung (UV), Krankenversicherung (KV), Krankenzusatzversicherung (KzV), Krankentagegeldversicherung (KTV), Lebensversicherung (LV) sowie der Dread-Disease-Versicherung). Meine Spezialisierung bringt es mit sich, dass ich meine Mandanten nach Rücksprache deutschlandweit vor Ort aufsuche – der Sitz meiner Kanzlei vormals in Dortmund und nun seit einiger Zeit in Greven ist nur der Ausgangspunkt meiner Tätigkeit!

Versicherungskonflikte

Die private Vorsorge gegen die Folgen von Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität ist angesichts kontinuierlich gekürzter Leistungen in der Sozialversicherung heute wichtiger denn je. Der Abschluss privater Versicherungsverträge soll dem Versicherungsnehmer Schutz bieten und die eigene Weitsicht soll sich im Bedarfsfall auszahlen. Doch was ist, wenn der Versicherungsfall eintritt und der Versicherer nicht oder nicht in vollem Umfang leisten will? Der Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt lässt Versicherern für großartige Kulanzleistungen keinen Spielraum. Vielmehr zwingt er sie zu streng ökonomischen Entscheidungen, was mitunter auch die Abwehr berechtigter Ansprüche zur Folge hat. Wer seine eigenen Interessen wahren will, muss sich auf rechtliche Auseinandersetzungen einstellen.

Beratung, Vertretung und Ansprüche

Zu meinen Leistungen gehören unter anderem die Beratung im Vorfeld des Abschlusses von Versicherungsverträgen, die Prüfung von Leistungsansprüchen gegen Versicherer, deren versierte und erfolgsorientierte Geltendmachung, einschließlich einer korrekten und gerade bei Berufsunfähigkeit oder Unfall schwierigen Anspruchsanmeldung, sowie die Abwehr unberechtigter Anfechtungen oder sonstiger Leistungsverweigerungen. Ferner berate und vertrete ich in Fällen von Falschberatungen durch Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler). Darüber hinaus unterstütze ich Mandanten in so genannten Nachprüfungsverfahren, wenn es um die Frage des Fortbestands der Leistungspflicht geht.

Zivilrecht

Auch bei allgemeinen zivilrechtlichen Fragen stehe ich als verlässliche Ansprechpartnerin zur Verfügung. Häufig führen Ereignisse zu Berufsunfähigkeit oder Invalidität, die neben Forderungen gegen Versicherer auch Ansprüche gegen Dritte begründen. So kann etwa ein Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Unfallverursacher (u.a. Schmerzensgeld) oder auch sozialversicherungsrechtliche Ansprüche gegen eine Berufsgenossenschaft (u.a. auf Zahlung von Verletztengeld) auslösen. Ich sorge dafür, dass etwaige Ansprüche gesichert und durchgesetzt werden können.