Die Kontaktaufnahme

Auch wenn diese Phrase schon oft verwendet wurde, zögern Sie nicht, mich anzurufen oder mir eine Nachricht zu schreiben. Unverbindlich und kostenlos.

Ich berate Sie gerne persönlich und das deutschlandweit. Vor dem Termin freue ich mich auf ein ausführliches Telefongespräch zum Verständnis Ihrer Situation und natürlich auch, um Sie näher kennen zu lernen. Bei dieser Gelegenheit sollten wir, um für Sie Klarheit zu schaffen, selbstverständlich auch über Kosten sprechen.
Grundsätzlich treffe ich bei reinen Beratungsmandaten mit meinen Mandanten eine Honorarvereinbarung. Die Höhe des Honorars richtet sich individuell nach dem Umfang und der Schwierigkeit des Falles.

In Fällen, in denen ich Sie außergerichtlich oder gerichtlich gegenüber Dritten vertrete, rechne ich meine Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab oder auf der Grundlage einer zuvor getroffenen Honorarvereinbarung.

Beratungs- oder Prozesskostenhilfe, Leistungen privater Rechtsschutzversicherer, eigene Kostenübernahme oder das Engagement eines Prozesskostenfinanzierers – es gibt viele Möglichkeiten, um ein solches Mandat zu finanzieren. Mein oberster Grundsatz dabei ist Transparenz. Gemeinsam werden wir eine für Sie passende Lösung finden.